Die Kosten für die Implantation müssen Kassenpatienten
selbst tragen. Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil. Die Kosten für den Zahnersatz, der
auf dem Implantat befestigt wird (z.B. eine Zahnkrone) wird von der Krankenkasse bezuschußt.
Ihr Implantologe wird Ihnen vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag geben.
Da bei Zusammenarbeit zwischen Ihrem Hauszahnarzt und dem implantierenden
Zahnarzt nicht immer alle Schritte in eine Hand liegen, sollten Sie auf die folgenden
Kosten achten:
- die Implantation (chirurgische Maßnahmen)
- eventuell Knochenaufbau (weitere chirurgische Maßnahmen)
- das Material (Implantat, Zusatzteile, Membranen, Schrauben, Knochenersatz)
- den späteren Zahnersatz (prothetische Maßnahmen)
- eventuell Korrektur der Zahnstellung (kieferorthopädische Maßnahmen)
- Folgekosten für Pflegemaßnahmen, Verschleiß und
Wiederherstellungen.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen zahlen den Patientenanteil der Kosten des Zahnersatzes,
der von der gesetzlichen Kasse bezuschußt wurde. Prüfen Sie
genau Ihre Verträge, wenn Sie höhere Versicherungsleistungen
wünschen. Ihr Zahnarzt ist über Abrechnungsrechte meist gut informiert
und kann Ihnen beim Kleingedruckten weiterhelfen.
Beihilfe
Die staatliche Beihilfe bezahlt Implantationen nur eingeschränkt.
Lassen Sie sich mit dem Kostenvoranschlag Ihres Implantologen eine Kostenzusage
geben.
Privatversicherungen
Als Privatpatient haben Sie je nach Tarif Anspruch auf Kostenerstattung
bei Ihrer Versicherung. Auch hier kann Ihr Zahnarzt Ihnen beim Kleingedruckten
weiterhelfen.
Steuern
Da eine Implantation mit Zahnersatzversorgung teuer ist, können
Sie diese auch bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.
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